Wahlen der Ortsgruppenleitung inkl. Jugendleitung 2021
Turnusgemäß müssen die Mitglieder der Wasserwacht Ortsgruppe Schwabmünchen für den Zeitraum 2021-2024 Neuwahlen der Ortsgruppenleitung inkl. Jugendleitung durchführen. Die amtierende Ortsgruppenleitung hat sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für das besondere Wahlverfahren in Form einer ausschließlichen Urnenwahl entschieden.

Die Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Schwabmünchen hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am
Datum: 21. Februar 2021
Ort: BRK-Rettungszentrum Schwabmünchen, Fuggerstr. 42
Zeit: 12:00 – 18:00 Uhr
durchzuführen ist.
Aufgrund der Hygienebestimmungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Außerdem sollte man einen eigenen Stift mitbringen. Die Wahlleitung wird auf die Einhaltung der Vorgaben achten. Wir bitten um Verständnis, dass es zeitweise zu Wartezeiten kommen kann.
Der Wahlgang wird aufgrund der aktuellen pandemischen Lage in Form einer ausschließlichen Urnenwahl ohne Versammlungscharakter durchgeführt. Am Wahltag hat jedes wahlberechtigte Mitglied die Möglichkeit, in dem angegebenen Zeitraum unter den aktuellen Hygienebestimmungen am o.g. Ort seine Stimme abzugeben.
Gemäß § 9 Abs. 2-4 BRK-Satzung i. V. m. § 20 Abs. 1 Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zur Wahl der Ortsgruppenleitung, mit Ausnahme zur Wahl der Jugendleitung.
Für die Wahl der Jugendleitung besitzen die Mitglieder ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.
Der Wahlvorbereitungsausschuss fordert alle wahlberechtigten Mitglieder auf, Wahlvorschläge bis zum
09. Februar 2021, 18.00 Uhr
schriftlich einzureichen. Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Ordnung WW)
- ein/e Vorsitzende/r der Ortsgruppe
- ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r
- ein/e Technische/r Leiter/in
- ein/e Jugendleiter/in der Ortsgruppe
- ein/e stellvertretende/r Jugendleiter/in
Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.
Gemäß § 3 Abs. 1 der BRK-Wahlordnung darf nur Wahlvorschläge abgeben, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist.
Wahlvorschläge sind zu richten an:
Bayerisches Rotes Kreuz
Wasserwacht Schwabmünchen
– Wahlvorbereitungsausschuss –
Fuggerstraße 42
86830 Schwabmünchen
Schwabmünchen, der 10.01.2021
gez.
Der Wahlvorbereitungsausschuss