Aufgabe des Fachdienstes Naturschutz in der Wasserwacht Die Wasserwacht des Roten Kreuzes hat neben ihrer Hauptaufgabe, dem Wasserrettungsdienst, noch weitere wichtige Aufgaben übernommen. Besonders widmet sie sich dem Naturschutz. Zu den Einsatzbereichen gehören zu schützende Gewässer, Landschaftsschutzgebiete und Teile davon, in denen die Wasserwacht tätig ist. Die Wasserwacht will helfen, daß die Naturfreunde, die an den Gewässern Erholung suchen und Sport treiben wollen, dies auch voll Freude tun können. Leider greifen die Verschmutzungen unserer Gewässer, Strände, Wälder und Fluren immer stärker um sich. Hohe Motorisierung und längere Freizeiten setzen den Naherholungsgebieten gewaltig zu. Zwar wird unter dem Motto Freizeit und Erholung viel getan, um die Menschen unserer Zeit an die Natur heranzuführen. Leider wird aber dieses Motto oft mißverstanden und mit Erschließung gleichgestellt, also mit der Anlage von Freizeiteinrichtungen aller Art. Gerade diese zerstören oft urspüngliche Lebensräume und damit zahlreiche schutzwürdige Pflanzen und Tiere, die dort eine Zufluchtsstätte gefunden hatten. Nicht selten muß man beobachten, daß auffallende Pflanzen, die dort vom Aussterben bedroht sind, zerstört werden. Gleichgültiges und unsachgemäßes Verhalten vergrämt seltene Tiere aus ihren Revieren. Um aber besonders diese Naturlandschaft zu schützen und zu erhalten, bedarf es des Zusammenwirkens aller. Um das rechte Verständnis im Naturschutz muß deshalb verstärkt geworben werden. Hierin sieht der Naturschutzdienst der Wasserwacht seine Aufgabe, zunächst in unserer Gemeinschaft, darüber hinaus auch bei unseren Mitmenschen. Es muß gelingen, möglichst viele Mitarbeiter für diese Aufgabe zu gewinnen. Aufgabenstellung: Zu den Aufgaben nach der "Ordnung für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes" (OrdWW) gehört die Mitwirkung beim Naturschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Rettungsstationen sind zugleich Einsatzstationen für den Naturschutzdienst. Voraussetzungen: Die Ausübung des Naturschutzdienstes setzt den Besuch eines Lehrganges für den Naturschutzdienst voraus. Im Naturschutzdienst Tätige müssen nicht als Rettungsschwimmer ausgebildet sein. Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluß ein Befähigungszeugnis "Streifenführer im Naturschutz" (BZ-N). Angehörige einer Naturschutzstreife führen ihren Dienst nach der Dienstvorschrift der Wasserwacht und den gesetzlichen Bestimmungen durch. Zu den Einsatzbereichen gehören zu schützende Gewässer, Landschaftsschutzgebiete und Teile davon, in denen die Wasserwacht tätig ist. Jede Streife besteht aus mindestens zwei Personen , darunter einem Streifenführer, der für den Einsatz verantwortlich ist. Der Dienstausweis der Wasserwacht und das BZ-N sind zwingend bei Streifen mitzuführen. Die Streife hat in erster Linie eine aufklärende Funktion wahrzunehmen. Ihr Auftreten in Wort und Haltung hat höflich und taktvoll zu erfolgen. Beanstandung und Aufklärung sind in einem ruhigen, sachlichen Ton zu führen. Bei Verwarnung hat der Streifenführer das Wort. Streifenführer und die Angehörigen Streifendienstes haben jede Art von Provokation zu unterlassen. Die Feststellung der Personalien erfolgt nur bei schwerwiegenden Übertretungen. Ist der Betroffene nicht zur Angabe seiner Person bereit, ist nach anderen Identitätshinweisen zu suchen oder die nächstgelegene Aufsichtsbehörde oder Polizeistation zu verständigen. Festnahmen oder Anwendung unmittelbaren Zwangs sind verboten.