(1) Das Bayerische Rote Kreuz ist die Gesamtheit seiner Gliederungen  sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Freistaates Bayern. Die  Mitgliedschaft im Bayerischen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der  Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des  Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen,  die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Bayerischen Roten  Kreuzes mitzuwirken.
(2) Das Bayerische Rote Kreuz ist Mitgliedsverband und Landesverband des Bundesverbandes „Deutsches Ro-tes Kreuz e.V.“.
        
            
        
            
                
            
            
                
    
            (3) Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuz-Gesellschaft  der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt das Bayerische Rote  Kreuz die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den  Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und  Rot-Halbmond-Konferenzen ergeben. Es achtet auf deren Durchführung in  seinem Gebiet und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der  Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(4) Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom  Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale  Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer  Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der  Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige  Hilfsgesellschaft mit.
(5) Das Bayerische Rote Kreuz ist ein anerkannter Spitzenverband  der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern. Es nimmt die Interessen  derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale  Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen  sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen  Lebensbedingungen hinzuwirken. 
(6) Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte  Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes und des Bayerischen Roten  Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im  Bayerischen Roten Kreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes  heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des  Bayerischen Roten Kreuzes vertritt die Interessen der jungen Menschen  des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Bayerischen Roten Kreuzes.
(7) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rot-halbmond-Bewegung:
- Menschlichkeit,
- Unparteilichkeit,
- Neutralität,
- Unabhängigkeit,
- Freiwilligkeit,
- Einheit,
- Universalität.
Diese Grundsätze sind auch für das Bayerische Rote Kreuz und seine Gliederungen sowie die Mitglieder verbindlich.
(8) Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem  Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation  der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen Rotkreuz-  und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der internationalen Rotkreuz-  und Rothalbmond-Bewegung. Das Bayerische Rote Kreuz beachtet beim  Eingehen von Partnerschaften mit regionalen und lokalen Gliederungen  anderer Rotkreuz- oder Rothalbmond-Gesellschaften die Regelungen nach § 6  Abs. 3 der Satzung des Bundesverbandes.
            
    
            
            
                
    
            (1) Das Bayerische Rote Kreuz stellt sich auf Grund seines Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten folgende Aufgaben:
1. 
a)  Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der  Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und  Rot-halbmond-Bewegung
b) Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
c) Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.
2. a) Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergebenb) Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend3. Seine Aufgaben sind insbesondere:a) Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerungb) Teilnahme an nationalen und internationalen Hilfsaktionen, bei diesen im Auftrag des DRKc)  Suchdienst, Tätigkeit als Amtliches Auskunftsbüro nach den Genfer  Rotkreuz-Abkommen, Mit-wirkung bei der Familienzusammenführung und bei  den mit diesen Aufgaben zusammenhängen-den Hilfsaktionend) Notfallrettung und Krankentransporte) erste Hilfe bei Not- und Unglücksfällenf) Sanitätsdienstg) Betreuungsdiensth) Alten- und Krankenpflegei) Blutspendedienst, einschließlich der Betreuung von Blutspendernj) Mitwirkung im friedensmäßigen und erweiterten Katastrophenschutzk) Mitwirkung im Natur- und Umweltschutzl) Ausbildung der Bevölkerung in erster Hilfe, Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie im Gesundheitsschutzm) Sozialarbeit, vor allem Sorge für Kinder, Mütter, alte Menschen und Menschen mit Behinderungenn) Gesundheitshilfe, Gesundheitsbildung und vor-beugende Gesundheitspflegeo) Jugendhilfep) Betreuungen nach dem Betreuungsgesetzq)  Heranführung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, an die  Grundsätze des Roten Kreuzes und Förderung des Rotkreuz-Gedankens an den  Schulenr) Errichtung und Betrieb von Einrichtungen, die den Zielen des Bayerischen Roten Kreuzes dienens)  Vertretung gemeinnütziger juristischer Personen und  Personenvereinigungen, deren Aufgaben den Zielen des Roten Kreuzes  entsprechen, als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege.(2)  Das Bayerische Rote Kreuz wirbt für seine Aufgaben und Ziele in der  Bevölkerung. Es führt Sammlungen, Lotterien und sonstige Maßnahmen für  die Mittelbeschaffung durch und nimmt Spenden entgegen. Dabei ist das  Ansehen des Roten Kreuzes zu wahren.
        
            
        
            Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende