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Naturschutz in der Wasserwacht

Der Schutz der Natur und unserer Gewässer ist eine der wichtigsten Aufgaben zur Sicherung unserer Zukunft Auch die Wasserwacht hat dies seit Jahrzehnten erkannt und nimmt mit dem Fachdienst Natur- und Gewässerschutz folgende Aufgaben wahr: Bau und Aufstellung von Nistkästen Überwachung der Amphibienwanderung Durchführung von Naturschutzstreifen Anlage und Pflege von Biotopen Pflege von geschützten Landschaftsbestandteilen Jährliche Reinigungsaktionen um und im Gewässer Jugendarbeit Öffentlichkeitsarbeit Organisation und Durchführung von Fortbildungslehrgängen Mitwirkung in der Naturschutzwacht der Landratsämter.

Fast bis in unsere Tage ist die Geschichte des Naturschutzes eigentlich mehr oder weniger die Geschichte eines Gefühls, des Naturgefühls, in seinen von Generation zu Generation, von Volk zu Volk verschiedenen Ausprägungen. Naturgefühl ist die Einstellung des Menschen zur Natur, ist die Empfänglichkeit für das Schöne, Erhabene, der Pflanzen- und Tierwelt, der Landschaft. Dieses Naturgefühl unterlag im Laufe der Jahrhunderte starken Schwankungen. Erst die Naturbegeisterung des frühen 19. Jahrhunderts gab der positiven Einstellung zur Natur neuen Auftrieb. Dazu kam natürlich ein Mehrwissen um die Zusammenhänge von Kultur und Natur. Man weiß heute, daß sentimentales Schwärmen für Naturschönheiten zu wenig ist. Man ist sich darüber im klaren, daß die Natur geschützt werden muß. Eine neue Zeit braucht einen neuen Naturschutz.

Er wird mehr sein als nur Schutz von Pflanzen und Tieren, er wird sich nicht in der Anlage von Naturschutzparks erschöpfen; er fordert großräumige und großzügige Landschaftsplanung durch Biologen und Techniker. Er wird sich mehr und mehr auf die politische Ebene begeben. Er wird auf fast alles zu achten haben was vorgeht in gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Bereichen. Doch tun wir jetzt das, was möglich ist, für uns und für eine schöne Zukunft. Dienst am Nächsten - Dienst an der Zukunft Zweifellos hat das Rote Kreuz viele Aufgaben übernommen, von denen Henri Dunant vor hundert Jahren noch nichts ahnen konnte. Dieser Vielfalt der Aufgaben entspricht eine Vielgestaltigkeit der Organisation. Jede der Aufgaben aber, die das Rote Kreuz übernommen hat, ist im engeren und weiteren Sinne Dienst am Nächsten! Dies ist Leitmotiv aller Rotkreuzarbeit. Auch der Naturschutz ist Dienst am Nächsten. Uns allen ist heute aufgegeben, daß unser ureigenster Lebensraum menschenwürdig bleibt, daß das Wasser unserer Quellen, Bäche und Flüsse sauber gehalten und die Landschaft, die uns umgibt, nicht durch immer neue Veränderungen entstellt wird. Man muß in Hinsicht auf die Verantwortung vor den kommenden Generationen alles tun, um unwiederbringliche Schätze unserer Heimat als wesentliche Voraussetzung für den Fortbestand eines lebenswerten Daseins zu erhalten, ehe es zu spät ist. So ist auch der Naturschutzdienst der Wasserwacht des Roten Kreuzes eine echte Rotkreuzaufgabe für den Mitmenschen, eine große Aufgabe im Dienst an der Zukunft. Für die Wasserwacht ist und bleibt selbstverständlich der Wasserrettungsdienst die erste und ursprüngliche Aufgabe. Nicht weniger wichtig und bedeutungsvoll ist die Ausbildung im Schwimmen und Rettungsschwimmen auf breitester Ebene. Dann folgt aber gleich die Tätigkeit im praktischen Naturschutzdienst. In der Ordnung der Wasserwacht ist eindeutig festgelegt, daß die Durchführung des Naturschutzdienstes nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes zu den ordentlichen Aufgaben der Wasserwacht gehört.

Aufgabe des Fachdienstes Naturschutz in der Wasserwacht Die Wasserwacht des Roten Kreuzes hat neben ihrer Hauptaufgabe, dem Wasserrettungsdienst, noch weitere wichtige Aufgaben übernommen. Besonders widmet sie sich dem Naturschutz. Zu den Einsatzbereichen gehören zu schützende Gewässer, Landschaftsschutzgebiete und Teile davon, in denen die Wasserwacht tätig ist. Die Wasserwacht will helfen, daß die Naturfreunde, die an den Gewässern Erholung suchen und Sport treiben wollen, dies auch voll Freude tun können. Leider greifen die Verschmutzungen unserer Gewässer, Strände, Wälder und Fluren immer stärker um sich. Hohe Motorisierung und längere Freizeiten setzen den Naherholungsgebieten gewaltig zu. Zwar wird unter dem Motto Freizeit und Erholung viel getan, um die Menschen unserer Zeit an die Natur heranzuführen. Leider wird aber dieses Motto oft mißverstanden und mit Erschließung gleichgestellt, also mit der Anlage von Freizeiteinrichtungen aller Art. Gerade diese zerstören oft urspüngliche Lebensräume und damit zahlreiche schutzwürdige Pflanzen und Tiere, die dort eine Zufluchtsstätte gefunden hatten. Nicht selten muß man beobachten, daß auffallende Pflanzen, die dort vom Aussterben bedroht sind, zerstört werden. Gleichgültiges und unsachgemäßes Verhalten vergrämt seltene Tiere aus ihren Revieren. Um aber besonders diese Naturlandschaft zu schützen und zu erhalten, bedarf es des Zusammenwirkens aller. Um das rechte Verständnis im Naturschutz muß deshalb verstärkt geworben werden. Hierin sieht der Naturschutzdienst der Wasserwacht seine Aufgabe, zunächst in unserer Gemeinschaft, darüber hinaus auch bei unseren Mitmenschen. Es muß gelingen, möglichst viele Mitarbeiter für diese Aufgabe zu gewinnen. Aufgabenstellung: Zu den Aufgaben nach der "Ordnung für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes" (OrdWW) gehört die Mitwirkung beim Naturschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Rettungsstationen sind zugleich Einsatzstationen für den Naturschutzdienst. Voraussetzungen: Die Ausübung des Naturschutzdienstes setzt den Besuch eines Lehrganges für den Naturschutzdienst voraus. Im Naturschutzdienst Tätige müssen nicht als Rettungsschwimmer ausgebildet sein. Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluß ein Befähigungszeugnis "Streifenführer im Naturschutz" (BZ-N). Angehörige einer Naturschutzstreife führen ihren Dienst nach der Dienstvorschrift der Wasserwacht und den gesetzlichen Bestimmungen durch. Zu den Einsatzbereichen gehören zu schützende Gewässer, Landschaftsschutzgebiete und Teile davon, in denen die Wasserwacht tätig ist. Jede Streife besteht aus mindestens zwei Personen , darunter einem Streifenführer, der für den Einsatz verantwortlich ist. Der Dienstausweis der Wasserwacht und das BZ-N sind zwingend bei Streifen mitzuführen. Die Streife hat in erster Linie eine aufklärende Funktion wahrzunehmen. Ihr Auftreten in Wort und Haltung hat höflich und taktvoll zu erfolgen. Beanstandung und Aufklärung sind in einem ruhigen, sachlichen Ton zu führen. Bei Verwarnung hat der Streifenführer das Wort. Streifenführer und die Angehörigen Streifendienstes haben jede Art von Provokation zu unterlassen. Die Feststellung der Personalien erfolgt nur bei schwerwiegenden Übertretungen. Ist der Betroffene nicht zur Angabe seiner Person bereit, ist nach anderen Identitätshinweisen zu suchen oder die nächstgelegene Aufsichtsbehörde oder Polizeistation zu verständigen. Festnahmen oder Anwendung unmittelbaren Zwangs sind verboten.