buehnenbild_recht_und_personal_andre_zelck.jpg Foto: Andre Zelck / DRK

Sie befinden sich hier:

  1. Wir über uns
  2. Wer wir sind
  3. Satzung

§ 1 und § 2 der Satzung des BRK

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Augsburg-Land
Gabelsbergerstr. 20 86199 Augsburg Tel:  08 21/9 00 10
Fax: 08 21/9 00 1-90

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Bayerische Rote Kreuz ist die Gesamtheit seiner Gliederungen sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Freistaates Bayern. Die Mitgliedschaft im Bayerischen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Das Bayerische Rote Kreuz ist Mitgliedsverband und Landesverband des Bundesverbandes „Deutsches Ro-tes Kreuz e.V.“.

(3) Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt das Bayerische Rote Kreuz die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rot-Halbmond-Konferenzen ergeben. Es achtet auf deren Durchführung in seinem Gebiet und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(4) Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.

(5) Das Bayerische Rote Kreuz ist ein anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern. Es nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes und des Bayerischen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im Bayerischen Roten Kreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des Bayerischen Roten Kreuzes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Bayerischen Roten Kreuzes.

(7) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rot-halbmond-Bewegung:

  1. Menschlichkeit,
  2. Unparteilichkeit,
  3. Neutralität,
  4. Unabhängigkeit,
  5. Freiwilligkeit,
  6. Einheit,
  7. Universalität.

Diese Grundsätze sind auch für das Bayerische Rote Kreuz und seine Gliederungen sowie die Mitglieder verbindlich.

(8) Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Das Bayerische Rote Kreuz beachtet beim Eingehen von Partnerschaften mit regionalen und lokalen Gliederungen anderer Rotkreuz- oder Rothalbmond-Gesellschaften die Regelungen nach § 6 Abs. 3 der Satzung des Bundesverbandes.

§ 2 - Aufgaben

(1) Das Bayerische Rote Kreuz stellt sich auf Grund seines Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten folgende Aufgaben:

1.
a) Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rot-halbmond-Bewegung
b) Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
c) Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.

2. a) Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergebenb) Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend3. Seine Aufgaben sind insbesondere:a) Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerungb) Teilnahme an nationalen und internationalen Hilfsaktionen, bei diesen im Auftrag des DRKc) Suchdienst, Tätigkeit als Amtliches Auskunftsbüro nach den Genfer Rotkreuz-Abkommen, Mit-wirkung bei der Familienzusammenführung und bei den mit diesen Aufgaben zusammenhängen-den Hilfsaktionend) Notfallrettung und Krankentransporte) erste Hilfe bei Not- und Unglücksfällenf) Sanitätsdienstg) Betreuungsdiensth) Alten- und Krankenpflegei) Blutspendedienst, einschließlich der Betreuung von Blutspendernj) Mitwirkung im friedensmäßigen und erweiterten Katastrophenschutzk) Mitwirkung im Natur- und Umweltschutzl) Ausbildung der Bevölkerung in erster Hilfe, Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie im Gesundheitsschutzm) Sozialarbeit, vor allem Sorge für Kinder, Mütter, alte Menschen und Menschen mit Behinderungenn) Gesundheitshilfe, Gesundheitsbildung und vor-beugende Gesundheitspflegeo) Jugendhilfep) Betreuungen nach dem Betreuungsgesetzq) Heranführung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, an die Grundsätze des Roten Kreuzes und Förderung des Rotkreuz-Gedankens an den Schulenr) Errichtung und Betrieb von Einrichtungen, die den Zielen des Bayerischen Roten Kreuzes dienens) Vertretung gemeinnütziger juristischer Personen und Personenvereinigungen, deren Aufgaben den Zielen des Roten Kreuzes entsprechen, als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege.(2) Das Bayerische Rote Kreuz wirbt für seine Aufgaben und Ziele in der Bevölkerung. Es führt Sammlungen, Lotterien und sonstige Maßnahmen für die Mittelbeschaffung durch und nimmt Spenden entgegen. Dabei ist das Ansehen des Roten Kreuzes zu wahren.

Satzung zum Download